Information der Öffentlichkeit

Veröffentlichung nach § 8a

Betreiberinformationen veröffentlichen und gelistete Betriebsbereiche finden.

SAFETY-DOCBOX

Betreiberinformationen zugänglich machen.

§ 8a der Störfall-Verordnung sieht vor, die Angaben nach Anhang V Teil 1 der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich zu machen, auch elektronisch. Die Angaben sind insbesondere bei störfallrelevanten Änderungen aktuell zu halten.

§ 8a der 12. BImSchV im amtlichen Gesetzesportal lesen

Die § 8a-Erweiterung in SAFETYDOCX.

Die Erweiterung zur PLUS-Version bietet ein eigenes Kapitel für die Veröffentlichung der Betreiberinformationen. Hilfestellungen unterstützen bei der Eingabe. Ergänzende eigene Dateien können hinzugefügt werden; Umfang und Inhalte wählen Sie für Ihre Anlage aus.

Nach dem Speichern werden Änderungen auf der zugehörigen Veröffentlichung angezeigt. Laden Sie die Anzeige im Browser neu, wenn Sie eine Änderung kontrollieren möchten.

Abbildung: Erfassung der Informationen für die Öffentlichkeit
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Weitere Angaben für den öffentlichen Bereich
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Informationen über die Postleitzahl finden.

Über SAFETY-DOCBOX können Interessierte die bei uns gelisteten Betriebsbereiche anhand der Postleitzahl suchen und die veröffentlichten Angaben einsehen.